Allgemeine Turnierbestimmungen
Der Martin Cup findet auf dem Sportplatz des SV Höngg statt. Er wird durch die Turnierkommission des SV Höngg organisiert.
Der Cup wird in 4 Kategorien (A, B, C, D) mit getrennter Rangliste ausgetragen.
Kat. A – Vereine, Firmen & Beizen
6 – er Mannschaften. Offen für alle Vereine/Firmen/Beizen. 3 Spieler müssen Mitglied des genannten Vereins / Mitarbeiter oder Stammgäste sein. Jeder Verein kann mehrere Mannschaften anmelden; jeder Spieler ist jedoch nur in einer Mannschaft spielberechtigt. Pro Mannschaft sind höchstens 2 FussballerInnen zugelassen.
Kat. B – Fussballer Innen:
6 - er Mannschaften. Offene Kategorie, ohne Beschränkung Anzahl FussballerInnen. Gespielt wird auf 7-Meter-Tore.
Kat. C – Mixed- & Verkleidungsturnier
6 – er Mannschaften. Gemischte Kategorie (mixed). Spass-Kategorie ohne Schiedsrichter/in. Es sind immer mind. 2 Frauen einzusetzen. Verkleidungen sind herzlich willkommen (freiwillig). Die beste Verkleidung wird prämiert.
Kat. D – Zunftturnier
6 – er Mannschaften. Für Zünfte des Kanton Zürichs.
Für alle Kategorien gilt:
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In allen Kategorien wird mit einem Torwart und 5 Feldspielern gespielt.
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Als Fussballer gelten SpielerInnen, welche beim SFV lizenziert sind. Junioren unter 18 Jahren und Senioren über 30 Jahren gelten als Nichtfussballer.
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Spielberechtigt sind TeilnehmerInnen, die im Austragungsjahr das 14. Altersjahr erreichen.
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4. Jeder Spieler darf nur in einer Mannschaft der jeweiligen Kategorien mitspielen.
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Schuhwerk mit Stollen ist verboten. Proteste betreffend Schuhwerk werden vom Schiedsrichter sofort und endgültig auf dem Platz entschieden.
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Um Verletzungen zu vermeiden, empfiehlt der SV Höngg das Tragen von Schienbeinschonern.
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Der Spielplan sowie der Spielmodus werden von der Turnierkommission erstellt. Einsprachen sind ausgeschlossen. Die Gruppeneinteilung in allen Kategorien erfolgt durch Auslosung. Spielplan und Spielmodus werden ca. 2 Wochen vor dem Austragungsdatum versandt.
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Die Versicherung ist Sache jedes einzelnen Spielers. Die Turnierkommission und der SV Höngg lehnen jede Haftung ab.
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Jede Mannschaft hat den Turniereinsatz von 100.- CHF bis zum Anmeldeschluss mit dem beiliegenden Einzahlungsschein einzuzahlen. Die Anmeldung gilt erst, wenn die Turnierkommission den Turniereinsatz erhalten hat. Bei Nichtantreten oder Rückzug einer Mannschaft, verfällt der Einsatz zu Gunsten des Veranstalters.
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Die Wettspiele werden nach den offiziellen Regeln des SVF ausgetragen. Ausgenommen davon sind Spieldauer, Forfaitbestimmungen, Ausschlüsse, sowie Einund Auswechslungen. In allen Kategorien wird auf die Offside-Regel verzichtet. Schiedsrichterentscheide sind unanfechtbar.
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In der Kategorie C Verkleidungsturnier wird ohne Schiedsrichter/in gespielt.
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Tritt eine Mannschaft zu spät oder gar nicht an, so ist das Spiel 0:2 verloren.
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Ausschlüsse: a. Gelbe Karte: Zeitstrafe für den Rest des laufenden Spiels (der Spieler darf im laufenden Spiel nicht ersetzt werden, Zeitstrafe gilt auch für das Penaltyschiessen). b. Rote Karte: Ausschluss vom Turnier (der Spieler darf im laufenden Spiel nicht ersetzt werden, der Ausschluss gilt auch für das Penaltyschiessen, der Spieler darf für das laufende Turnier nicht mehr eingesetzt werden).
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Spieler dürfen während dem Spiel beliebig ein- und ausgewechselt werden.
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Die Spieldauer wird von der Turnierkommission festgelegt und kann dem Spielplan entnommen werden. Massgebend ist in jedem Fall einzig die Uhr der Turnierleitung.
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Proteste werden von der Turnierkommission endgültig entschieden. Die Protestgebühr beträgt Fr. 200.- und wird nur zurückerstattet, wenn der Protest bestätigt wird. Proteste sind durch den Captain sofort nach Ablauf des beanstandenden Spiels bei der Turnierkommission zu erheben, unter gleichzeitiger Bezahlung der Protestgebühr.
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Die Rangfolge innerhalb der Gruppe wird nach Punkten bemessen (3 Punkte für einen Sieg, 1 Punkt bei einem Unentschieden). Weiter entscheidet: a. Tordifferenz (inkl. Forfaittore) b. Anzahl geschossener Tore (inkl. Forfaittore) c. Direktbegegnung d. Penaltyschiessen mit 5 verschiedenen Spielern (mind. 3 Damen in der Kat. C)
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Die Sieger der Kategorien B und C erhalten je einen Pokal als Wanderpreis für ein Jahr. Die Gravur in den Wanderpreis geht zu Lasten der Sieger.
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Die Wanderpreise können nur in den definitiven Besitz einer Mannschaft übergehen, wenn diese dreimal hintereinander Sieger der betreffenden Kategorie geworden ist.
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Spätestens im Monat Mai vor der jeweiligen Austragung sind die Wanderpreise an den SV Höngg zurückzugeben.
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Über die im Reglement nicht aufgeführten Fälle entscheidet die Turnierkommission endgültig. Die Entscheide sind unanfechtbar.
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Die teilnehmenden Mannschaften unterziehen sich mit ihrer Anmeldung diesen „Allgemeinen Turnierbestimmungen“.